Willkommen bei SEEandEAT.com

AGB für Gastronomiebetriebe

Stand vom 10. 12. 2014

SEEandEAT.com ist eine Dienstleistung von:

Hallas Technologies e.U.
Dipl.-Ing. Manfred Hallas

Sterngasse 3/2/6
1010 Wien
Austria

eMail:

1. Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen Gastronomiebetrieben (im Folgenden auch "Kunden" oder "Sie") und Hallas Technologies e.U. (im Folgenden "Hallas Technologies", "SEEandEAT" oder "wir").

Unter der Domain SEEandEAT.com betreibt das Unternehmen Hallas Technologies eine Online-Plattform auf der Kunden ihre aktuellen Gastronomieangebote von Speisen und Getränke zur Verkaufsförderung präsentieren können.

Die Nutzung von kostenlosen und kostenpflichtigen Dienstleistungen von SEEandEAT für Gastronomiebetriebe setzt die Anerkennung dieser AGB voraus.

Aufträge werden ausschließlich auf Basis dieser AGB angenommen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.

Die Domain-Bezeichnung SEEandEAT.com schließt länderspezifischen Domains, Subdomains sowie darauf umgeleitete Domains mit ein.

2. Auftragserteilung

Das Angebot von Hallas Technologies auf der Website SEEandEAT.com ist freibleibend und unverbindlich.

Die Auftragserteilung eines Kunden erfolgt online, per eMail oder schriftlich mit oder ohne Verwendung eines Bestellformulars und ist bis zur Annahme oder Ablehnung der Auftragserteilung durch SEEandEAT verbindlich.

Ein Vertrag zwischen einem Kunden und Hallas Technologies auf Grundlage dieser AGB kommt erst durch eine Auftragsbestätigung von uns per eMail, schriftlich oder durch tatsächliche Ausführung des Auftrags zustande. Erfolgt von SEEandEAT nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab Auftragserteilung eine Auftragsbestätigung gilt die Auftragserteilung des Kunden nicht für angenommen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden.

SEEandEAT ist nicht verpflichtet einen Auftrag eines Kunden anzunehmen.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Inhalt der Auftragsbestätigung.

SEEandEAT ist berechtigt die zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistung zu erwarten ist. Dies schließt auch Änderungen am Design und am Funktionsumfang der Plattform SEEandEAT.com mit ein.

Leistungen von SEEandEAT, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden von SEEandEAT nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei SEEandEAT gültigen Sätzen verrechnet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der bei SEEandEAT üblichen Geschäftszeiten, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Kunden oder sonstige nicht von SEEandEAT zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4. Veröffentlichte Inhalte

Die veröffentlichten Inhalte zu Gastronomiebetrieben auf SEEandEAT.com oder anderen Medien werden von den Kunden zur Verfügung gestellt und von uns lediglich für die Veröffentlichung aufbereitet. SEEandEAT bietet keine eigenen Inhalte zu Gastronomieangeboten. Redaktionelle Beiträge von SEEandEAT werden entsprechend gekennzeichnet.

Der Kunde darf ausschließlich wahre Inhalte aus dem eigenen Gastronomiebetrieb über SEEandEAT veröffentlichen. Insbesondere sind Bilder aus Bild-Datenbanken für die Veröffentlichung nicht zulässig.

Der Kunde verpflichtet sich, jede Veröffentlichung ohne Verzug auf deren Richtigkeit zu prüfen. Änderungswünsche oder Korrekturen müssen per eMail oder schriftlich bekanntgegeben werden, sofern die Änderungen nicht durch den Kunden selbst online auf SEEandEAT.com durchgeführt werden können.

Der Kunde verpflichtet sich, SEEandEAT keine Inhalte bekannt zu geben, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen.

Der Kunde haftet für allfällige Verlinkungen auf externe Webseiten im Rahmen seiner veröffentlichten Inhalte.

Bei begründetem Verdacht auf ein rechtswidriges Verhalten eines Kunden ist SEEandEAT berechtigt, alle, nicht nur die beanstandeten, Inhalte des Kunden auf der Plattform SEEandEAT.com unverzüglichen offline zu stellen und den Zugang für den Kunden zu sperren.

SEEandEAT ist nicht verpflichtet, Daten (wie z.B. Bilder, Logos, Texte und Preise) des Kunden, die uns zur Bearbeitung, zur Aufbewahrung oder zur Veröffentlichung auf der Plattform SEEandEAT.com oder einem anderen Medium übermittelt werden, auf deren Inhalt oder logischen Gehalt zu überprüfen. Erleidet SEEandEAT dadurch einen Schaden oder Mehraufwand, dass die uns zur Verfügung gestellten Daten rechtswidrige Inhalte aufweisen oder nicht in einem Zustand sind, der sie für die Erbringung der beauftragten Dienstleistung tauglich macht, so haftet der Kunde.

SEEandEAT ist berechtigt, Inhalte, insbesondere Bilder, eines Kunden zurückzuweisen, wenn sie nicht den Mindestanforderung für eine Veröffentlichung über SEEandEAT entsprechen.

5. Mindestanforderungen für Bilder

Bilder auf Speisekärtchen sind naturgetreue Fotografien von Speisen oder Getränken aus dem Gastronomiebetrieb des Kunden auf denen keine Menschen, auch nicht teilweise, abgebildet sind.

Ambiente Bilder zeigen die Ausstattung des Gastronomiebetriebes oder die unmittelbare Umgebung.

Bilder dürfen generell keine Logos, Texte oder Preise enthalten.

6. Suchergebnisse und Präsentation

Es werde maximal sieben unterschiedliche Angebote eines Gastronomiebetriebes in Form von Speisekärtchen bei den Suchergebnissen auf SEEandEAT.com angezeigt, davon maximal zwei Speisekärtchen ohne Bilder. Die Platzierung der einzelnen Speisekärtchen eines Gastronomiebetriebes erfolgt zufällig.

SEEandEAT garantiert keine bestimmte Reihung oder Beibehaltung einer bestimmten Reihung eines Gastronomiebetriebes und dessen Speisekärtchens bei den Suchergebnissen.

SEEandEAT garantiert keine bestimmte Anzahl von Postings auf Social Media Plattformen.

7. Preise

SEEandEAT erbringt seine Leistungen zu den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf der Website SEEandEAT.com veröffentlichten Pauschalpreisen. Der mit dem Kunden vereinbarte Pauschalpreis wird in der Auftragsbestätigung von SEEandEAT nochmals festgehalten.

Leistungen von SEEandEAT, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden von SEEandEAT nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand verrechnet.

Alle Gebühren und Steuern, insbesondere die Umsatzsteuer, werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörde darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreibt, gehen diese zu Lasten des Kunden.

Auch wenn der Kunde während der Vertragslaufzeit keine Daten in geeigneter elektronischen Form an SEEandEAT übermittelt, wird er nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung des vereinbarten Pauschalpreises entbunden.

8. Zahlung

Der vereinbarte Pauschalpreis ist vom Kunden binnen zwei Wochen ab Zugang der Auftragsbestätigung im Voraus zu bezahlen.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Erbringung unserer Dienstleistung. Erst mit Zahlungseingang der vereinbarten Kosten in voller Höhe werden kostenpflichtige Dienstleistungen auf der Plattform SEEandEAT.com für die Veröffentlichung freigeschaltet.

Bei Zahlungsverzug ist Hallas Technologies berechtigt, die Leistungen einzustellen und alle bereits übermittelten Daten und Inhalte des Kunden zu löschen. Dies führt automatisch zur Auflösung des Vertragsverhältnisses.

Rechnungen werden per eMail zugestellt. Bei Zustellung in Papierform sind wir berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verrechnen.

9. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

Die vereinbarte Vertragslaufzeit beginnt mit Zustellung der Auftragsbestätigung an den Kunden. An uns übermittelte Inhalte des Kunden werden frühestens nach Zahlungseingang der vereinbarten vollen Kosten veröffentlicht. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Vertragslaufzeit, ohne dass es noch einer weiteren Kündigungserklärung bedarf.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit werden keine neuen Inhalte des Kunden auf der Plattform SEEandEAT.com veröffentlicht. Bereits veröffentlichte Inhalte, z.B. auf SEEandEAT.com oder unseren Social Media Auftritten (wie z.B. Facebook, Google+, Twitter oder Pinterest), müssen nicht gelöscht werden. Nicht gelöschte Inhalte können weiterhin von SEEandEAT genutzt werden.

Vertragsverlängerungen nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit können nur schriftlich vereinbart werden und erfolgen nur zu unseren jeweils gültigen AGB.

Der Kunde räumt Hallas Technologies das Recht ein, den Vertrag jederzeit vorzeitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu künden. Liegt aber ein Vertragsbeendigungsgrund aus wichtigem Grund gemäß dem nachfolgenden Absatz nicht vor, hat der Kunde für die nicht konsumierte Leistung Anspruch auf Ersatz des aliquoten Anteils der im Voraus bezahlten Pauschalkosten.

Die Vertragsparteien sind berechtigt, aus wichtigem Grund sofort vom Vertrag zurückzutreten; ein wichtiger Grund liegt vor:

a) wenn Umstände vorliegen, die die Fortsetzung des Vertrages unmöglich machen oder zu wesentlichen zeitlichen Verzögerungen oder wesentlichen Änderungen führen;

b) wenn der Kunde eine wesentliche sonstige Vertragspflicht verletzt und dies trotz schriftlicher Aufforderung nicht binnen 30 Tagen einstellt;

c) wenn der Kunde die Eigenberechtigung verliert;

d) wenn der Kunde Handlungen gesetzt hat, um Hallas Technologies Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit Vermittlern nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbes verstoßende Abreden getroffen hat.

Erklärt der Kunde aus wichtigem Grund seinen Rücktritt vom Vertrag, so verliert der Kunde jeden Anspruch auf Rückerstattungsersatz, es sei denn dass Hallas Technologies den Rücktrittsgrund grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat.

Die nachvertraglichen Treuepflichten bleiben von einer vorzeitigen Vertragsbeendigung unberührt.

10. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle Daten, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, in geeigneter elektronischer Form auf die Plattform SEEandEAT.com selbst hochzuladen.

Der Kunde verpflichtet sich, die bei SEEandEAT hinterlegten Daten und Inhalte aktuell zu halten. Nicht aktuelle Inhalte können von SEEandEAT.com jederzeit gelöscht werden.

Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistung durch SEEandEAT erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang von SEEandEAT enthalten sind. Dazu zählt beispielsweise die Anfertigung von Bildern der Speisen und Getränke durch den Kunden.

Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistung von SEEandEAT erforderlichen Zugangsdaten, insbesondere Passwörter, vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch. SEEandEAT ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen, die Zugangsdaten für den Kunden neu festzulegen.

11. Urheberrecht und Nutzung

SEEandEAT erhält die  nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung der übermittelten Inhalte wie z.B. Bilder, Logos und Texte.

SEEandEAT erhält das Recht, übermittelten Daten, wie z.B. Bilder, Logos und Texte, für eine Veröffentlichung zu bearbeiten, zu verändern und zu speichern.

SEEandEAT erhält das Recht, die für eine Veröffentlichung aufbereiteten Daten auf der Plattform SEEandEAT.com, bei allen Social Media Auftritten von SEEandEAT, wie z.B. Facebook, Google+, Twitter oder Pinterest, sowie im Rahmen eines Newsletters zu veröffentlichen.

SEEandEAT kann nicht verpflichtet werden den Urheber eines Bildes bei einer Veröffentlichung zu nennen.

Die Verwendung der übermittelten Daten für eigene Marketingzwecke von SEEandEAT, auch über die Vertragslaufzeit hinaus, ist zulässig.

Der Kunde verpflichtet sich, Hallas Technologies keine Daten zu übermitteln, welche die Rechte einer anderen Person oder das Gesetz verletzen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere dazu, nur Fotografien zu übermitteln, die er selbst erstellt hat oder an denen er zeitlich unbegrenzte Nutzungs- und Verfügungsrechte hält, einschließlich des Rechts, den Urheber des Bildes oder einen dem Bild gegebenen Titel bei Veröffentlichungen nicht namentlich nennen zu müssen. Meta-Daten in den Bildern, inkl. einem Copyright Vermerk des Urhebers, dürfen gelöscht werden. In Fällen, in denen Personen auf den Bildern abgebildet sind, leistet der Kunde Gewähr dafür, dass er deren Zustimmung zur Veröffentlichung eingeholt hat.

Für alle Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, des Immaterialgüterrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrechts oder bei sonstigen Gesetzesverstößen hält der Kunde Hallas Technologies sowie alle Mitarbeiter von Hallas Technologies und beauftrage Dritte im vollem Umfang schad- und klaglos. Hierbei sind insbesondere auch die Gerichtskosten und die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung im In- und Ausland zu übernehmen.

Für den Fall einer Inanspruchnahme des Kunden durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, Hallas Technologies unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche in Kenntnis zu setzen

Hallas Technologies übernimmt keine Haftung bei Verstößen des Kunden gegen Persönlichkeitsrechte, das Immaterialgüterrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht oder für sonstige Gesetzesverstöße. Hallas Technologies ist im vollen Umfang berechtigt, beim Kunden Regress zu nehmen. Im Falle eines allfälligen Mitverschuldens von Hallas Technologies oder seiner Erfüllungsgehilfen gelangt § 1304 ABGB und die Haftungsbeschränkung nach Punkt 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung.

12. Leistungsstörung

SEEandEAT erbringt seine Leistung mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Wir können allerdings keine Gewähr dafür übernehmen, dass unsere Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitliche Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, Ausfall eines Servers, sich auf die Dienstleistung auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

Sollten Dienste, abgesehen von den zuvor genannten Punkten, über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht verfügbar sein (etwa wegen Wartungsarbeiten), dann verlängert sich bei Vorauszahlung die Dauer der Leistungserbringung um diese, 24 Stunden übersteigende, Zeitspanne bzw. wird (bei anderen Abrechnungsformen) kein Entgelt für diesen Zeitraum verrechnet.

Aufgetretene Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich oder per eMail an die eMail-Adresse zu melden. Der Kunde wird SEEandEAT bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

Für den Fall dass einzelne oder alle Daten eines Kunden verloren gehen, ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.

13. Gewährleistung

Für den Fall, das Gewähr geleistet werden muss, beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate. Nachbesserung hat in jedem Fall Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Der Kunde trägt die Beweislast, dass SEEandEAT den Vertrag nicht erfüllt hat.

14. Haftung

Hallas Technologies übernimmt keine, wie auch immer geartete, Haftung für die veröffentlichten Inhalte seiner Kunden.

Der Kunde ist für seine übermittelten und veröffentlichten Inhalt selbst verantwortlich und verpflichtet sich, Hallas Technologies in jeder Hinsicht gemäß Punkt 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schad- und klaglos zu halten.

Generell übernimmt Hallas Technologies keine Haftung für Links auf fremde Webseiten und Inhalte die nicht im Einflussbereich von Hallas Technologies stehen.

Behauptet der Kunde an einem ihm entstandenen Schaden ein Verschulden von Hallas Technologies, so hat er dies zu beweisen. Die Haftung von Hallas Technologies für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall eines Servers von SEEandEAT ausgeschlossen, sofern dieser Ausfall nicht auf grobe Fahrlässigkeit von SEEandEAT zurückzuführen ist.

Hallas Technologies haftet für Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von Hallas Technologies ist mit maximal 100% der jährlichen Pauschalkosten des Kunden in der Höhe beschränkt. Die gesetzliche Haftung im Falle der Verletzung von Leib und Leben bleibt unberührt.

15. Datenschutz

SEEandEAT verpflichtet sich zu einem vertraulichen Umgang mit den von den Kunden zur Verfügung gestellten Daten nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

Von Kunden zur Verfügung gestellte Daten werden nur zur Erfüllung der geschuldeten Leistung verwendet, oder aber auch für eigene Marketingzwecke und zur gelegentlichen Versendung von Newslettern. Kunden haben das Recht, personenbezogene Daten, die von SEEandEAT gespeichert sind, zu überprüfen und zu berichtigen, wenn sie ihrer Meinung nach veraltet oder unrichtig sind. Sie sind berechtigt, die Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Hierzu genügt eine eMail an die eMail-Adresse:

SEEandEAT setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um zur Verfügung gestellte Daten durch zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die von SEEandEAT gespeicherten Inhalte jederzeit von SEEandEAT, seinen Vertretern und Erfüllungsgehilfen eingesehen werden können.

16. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

SEEandEAT behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Inhaltliche Änderungen der AGB betreffen nicht laufende Verträge.

Als Erfüllungsort gilt der Sitz von Hallas Technologies als vereinbart.

Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts (insbesondere IPR-Gesetz und EVÜ) anzuwenden.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich von Streitigkeiten über deren Gültigkeit, gilt die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts für Wien Innere Stadt als vereinbart.